Das Pariser Abkommen – ein Meilenstein, der doch nicht weit genug geht

Das Pariser Abkommen – ein Meilenstein, der doch nicht weit genug geht

Das Pariser Abkommen – ein Meilenstein, der doch nicht weit genug geht 1024 575 Trendsformative

Erderwärmung ist nichts Neues, die jetzige Erwärmungsphase unterscheidet sich jedoch von vorherigen durch ihren überwiegend menschlichen Ursprung und ihre rasante Geschwindigkeit. Hauptursache für den Klimawandel sind anthropogene Treibhausgasemissionen. Steigen die Emissionen in der aktuellen Geschwindigkeit weiter, wird es Prognosen zufolge bis 2100 auf der Erde fast 5°C wärmer sein als vor der Industrialisierung.

Wissenschaftler und NGOs (Nichtregierungsorganisationen) warnen immer eindringlicher vor der Schwere des Klimawandels und fordern dringend radikale Veränderungen. Die Prognosen hatten zahlreiche Vereinbarungen zur Folge, die durch zwei Jahrzehnte internationaler Kooperation untermauert wurden.

Von Rio bis Paris: Die Weltgemeinschaft wacht auf

Der 3. Erdgipfel, der 1992 in Rio de Janeiro stattfand, war ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu internationaler umweltpolitischer Kooperation. Auf dem Gipfel wurde die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change) verabschiedet, die am 21. März 1994 in Kraft trat und die rechtliche Grundlage für multilaterale Maßnahmen der Staaten schaffte, die das Abkommen ratifiziert haben – insgesamt 197 als Vertragsparteien bezeichnete und damit fast alle Länder der Welt.

Die Vertragsparteien kommen auf den Jahrestagungen des Entscheidungsgremiums, der Konferenz der Vertragsparteien (COP), zusammen und treffen umweltpolitische Entscheidungen, die nach der Konvention umzusetzen sind. Im Rahmen dieser Konvention wurden auch das Kyoto-Protokoll (1997) und das Pariser Abkommen (2015) unterzeichnet.

Letzteres trat am 4. November 2016 in Kraft und stellt einen historischen Schritt dar, denn die internationale Gemeinschaft hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Sie will den globalen Temperaturanstieg auf 2°C über dem vorindustriellen Niveau begrenzen und alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um diesen sogar auf 1,5°C zu reduzieren. Damit ist das Pariser Abkommen die erste verbindliche Übereinkunft der internationalen Gemeinschaft mit dem Ziel, die globale Erwärmung unter einem bestimmten Schwellwert zu halten. Das Pariser Abkommen ist somit ein Instrument zu Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen.

Das Pariser Abkommen – eine Herausforderung für die Vertragsparteien

Zur Umsetzung des Pariser Abkommens soll jedes Land eigenständig verbindliche CO2-Reduktionsziele festlegen und alle fünf Jahre Bericht erstatten. Damit der Beitrag einzelner Länder tatsächlich einen Fortschritt gegenüber früheren Beiträgen darstellt, können die Reduktionsziele nach oben korrigiert werden. Dieser Mechanismus unterstreicht die größtmögliche Ambition des Abkommens.

Außerdem differenziert das Abkommen zwischen einzelnen Vertragsparteien; es erkennt die „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Pflichten und die jeweiligen Ressourcen der Parteien vor dem Hintergrund nationaler Unterschiede“ an. Daher sollen „die Industrieländer auch weiterhin eine Führungsrolle übernehmen und sich zu absoluten Emissionsreduktionszielen für die gesamte Wirtschaft verpflichten“. Den Entwicklungsländern räumt das Abkommen dagegen mehr Zeit ein; diese sollen „ihre Reduktionsmaßnahmen weiter verstärken“, bis sie absolute Reduktionsziele festlegen können.

Durch eine regelmäßige „globale Bestandsaufnahme“ sollen die gemeinsamen Fortschritte bewertet werden. Zum ersten Mal sollen die COP-Vertragspartner dazu im Jahr 2023 und anschließend alle fünf Jahre zusammenkommen.

Das Pariser Abkommen – entscheidend und doch unzureichend?

Obwohl das Pariser Abkommen als historischer und äußerst ermutigender Meilenstein gilt, wurde es vielfach kritisiert. Im Zentrum der Kritik steht die Unverbindlichkeit der Verpflichtungen: Den Vertragsparteien droht keine Strafe, wenn sie ihre Ziele nicht umsetzen. Die internationale Gemeinschaft hätte bessere Anreize setzen sollen, was in Anbetracht der Dringlichkeit vielleicht Durchsetzungsmechanismen nach sich gezogen hätte. Allerdings: Der Mechanismus zur Bestimmung nationaler Beiträge ist transparent; kommt ein Land seinen Verpflichtungen nicht nach, kann so zumindest die Öffentlichkeit ein Urteil fällen.

Die Beiträge liegen jedoch, obwohl sie möglichst ambitioniert sein sollen, im Ermessen der Staaten. Bereits 2015 stellten die Vertragsparteien auf einer Konferenz nach der Ratifizierung des Abkommens in ihrer Schlusserklärung fest, dass „die geschätzten aggregierten Treibhausgas-Emissionswerte in den Jahren 2025 und 2030, die sich aus den beabsichtigten national festgelegten Beiträgen ergeben, das 2˚C-Ziel verfehlen und stattdessen wahrscheinlich zu einem Anstieg auf 55 Gigatonnen im Jahr 2030 führen.“ Weiter stellten die Vertragsparteien fest, dass „zur Emissionsreduzierung deutlich größere als die mit den geplanten nationalen Beiträgen verbundenen Anstrengungen notwendig sein werden, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2˚C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und dazu die Emissionen auf 40 Gigatonnen zu reduzieren.“

Der aktuelle Temperaturanstieg lässt außerdem darauf schließen, dass sich die Erderwärmung bereits jetzt nicht mehr auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzen lässt. So wurde das 1,5°C-Ziel in dem Abkommen auch lediglich auf Bitte von Ländern erwähnt, die in besonders hohem Maße von steigenden Meeresspiegeln bedroht sind.

Die Zwischenstaatliche Gruppe für Klimaänderungen (IPCC) hat jedoch auf die Gefahren eines 2˚C Ziels hingewiesen und erklärt, dass sich schädliche Folgen für Mensch und Ökosysteme zum Teil vermeiden ließen, wenn die globale Erwärmung auf 1,5°C begrenzt würde.1

Laut Abkommen sollen zudem die Industrieländer die Entwicklungsländer finanziell beim Klimaschutz unterstützen. Zwar hatten sich die Parteien auf einen Beitrag von mindestens 100 Milliarden US-Dollar geeinigt, dieser Betrag wurde jedoch nicht in das Abkommen selbst, sondern in die COP 21-Abschlusserklärung aufgenommen und ist daher weniger rechtskräftig.

Nicht zuletzt haben die USA im Jahr 2017 ihre Unterschrift zurückgezogen. Damit entfällt auch der Beitrag des größten Umweltverschmutzers (gemessen am CO2-Emissionsvolumen pro Einwohner), was die Umsetzung der Ziele ernsthaft gefährdet.

Das Pariser Abkommen ist nach wie vor der deutlichste Ausdruck einer globalen Verpflichtung zur Begrenzung der Erderwärmung und wird daher in die Geschichte der internationalen umweltpolitischen Zusammenarbeit eingehen. Es darf jedoch nicht das letzte Wort sein. In Anbetracht der Zweifel zahlreicher Beobachter an der Umsetzung des 2°C-Ziels ist weitere internationale Kooperation gefragt. Das Pariser Abkommen ist immer nur ein großartiges Instrument. Es liegt an den Nationalstaaten, es zu nutzen.

— Pauline Marteau, Marketing, CPR AM

Quellen:
1. IPCC-Sonderbericht zu den Auswirkungen der globalen Erwärmung um 1,5 °C, Oktober 2018